Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft ein Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nach einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen und Behörden, ob das geplante Vorhaben rechtlich in die vorhandene Planung passt, etwa über einen Bebauungsplan oder – falls kein Bebauungsplan existiert – über die Vorgaben nach dem Bauplanungsrecht. Danach folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen. Anschließend prüfen die zuständigen Stellen das Vorhaben in mehreren Schritten, bevor die Entscheidung ergeht. Grundlage für die inhaltliche Systematik ist dabei die Musterbauordnung (MBO), die als Orientierung dient. Trotz dieser gemeinsamen Basis unterscheidet sich die konkrete Umsetzung je Bundesland. Denn jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, wie das Verfahren im Detail ausgestaltet ist. Dazu gehören unter anderem unterschiedliche Anforderungen, wer den Bauantrag einreichen darf (bauvorlageberechtigt), welche Unterlagen in welcher Form nötig sind und wie umfangreich die behördliche Prüfung ausfällt. Auch die Frage, ob bestimmte Vorhaben ganz ohne Genehmigung auskommen oder in ein vereinfachtes Verfahren fallen, wird in den Landesbauordnungen unterschiedlich geregelt. Für Sie als Bau- oder Kaufinteressierte:r ist vor allem wichtig: Der „rote Faden“ bleibt ähnlich, aber die Spielregeln im Detail kommen aus dem jeweiligen Bundesland. Wer den Ablauf frühzeitig einordnet, kann den Antrag besser vorbereiten und spätere Rückfragen vermeiden. Die Landesbauordnung entscheidet darüber, ob und wie Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist und welches Verfahren gilt. Darum lohnt sich ein Blick auf die Regeln in Ihrem Bundesland, bevor Sie Unterlagen zusammenstellen oder Fristen einplanen.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Bremerhaven
Zuständig ist das Bauordnungsamt in Bremerhaven. Bremen nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".
Zur Digitalen Baugenehmigung (Bremen)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Bremen
In Bremen sollten Bauherren im Genehmigungsprozess früh klären, ob das geplante Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei gilt. Auch wenn für manche Bauvorhaben keine Genehmigung erforderlich ist, heißt das nicht, dass alle Regeln automatisch entfallen: Planungsvorgaben, Abstandsflächen und die Einhaltung baurechtlicher Anforderungen bleiben relevant. Praktisch hilft es, die Unterlagen sorgfältig zusammenzustellen und die zuständigen Stellen bei Unklarheiten vorab einzubeziehen. So vermeiden Sie spätere Nachforderungen und Verzögerungen. Wichtig ist die frühzeitige Einordnung der Genehmigungspflicht im konkreten Fall.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Bremerhaven.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.